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Hebraeische Bibliographie · 1859-05-01 · No. 9 Mai-Juni · p. [Seite]

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Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band II. 1859
Issue
No. 9 Mai-Juni
Date
1859-05-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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46 [56§ [Eiu englischer Geistlicher k&nn es mit der gesunden Vernunft iücht Ter einigen, dass ein Hann wie Montefiore — als Jude rettungslos verdammt sei, und sucht nach ״einer Ausgleichung mit seinem- ♦ Dogma; (Jew. Chron. N. 217 S. 8.) — Wenn der Löwe Hehler wäre!] ... Deutsch, Heinr. Neuester Leitfaden zur Erlernung der hebr. Sprache u. d. heil. Urkunden. Zum Gebr. f. Schulen u. zur Selbstbelehrung. 8yo. Pesth, Pb. Wodianer, 1859. * [568] [A. Z. d. J. N. 10 S. 135 u. ausserord. Beil, zu N. 24.] Edison, JF. S. The question of the admissibility of the Jews to Parliament as yet undecided. 8vo. London־, Rivingtons, 1859. (27ty2 Sgr.) [569] Ewald, H. Abhandl. über Entstehung; Werth u. Inhalt der Sybillin. Bücher. 4to Göttingen, Dieterich, 1859. (1 Th.) [570] Geiger, A. De Overgang tot het Christendom. Vertaald door S. J. ]Hoscoviter. 8vo. Rotterdam, Hofsteede (vor rekening v. d. yertaler) 1859. (81/2 Sgr;) [571] [Eine Uebersetzung aus dem Deutschen (8. HB. I 8. 30) mit 2 Briefen des Uebersetzers, s. Weekbl. Nr. 30, 31.] . Hegesippus, s. Egesippus, * de bello Judaico ope Codicis recognitus. Ed. C. F. Weber. 8vo. Marburg, Eiwert, 1858572] .59־] Hold heim, S. Moses Mendelssohn und die Denk־ und Glaubensfreiheit im Judenthum. Mit besonderer Beziehuug auf die Confirmatiou. Berlin, J. C. Hubert 1859. 8vo. (78S., 10 sgr.) 573] ׳ ,־•־.״] [Eine Schutzschrift für die Confirmation im Judenthnm, die vor etwa dreissig Jahren an der Zeit gewesen wäre; freilich konnte der Verf. damals auf dem noch nicht überwundenen,Standpunkte sie nicht schreiben. Heute ist Religionsunterricht und Einsegnung fast in ganz Deutschland ein^eführt, dieses »Lieblingskind der religiösen Reform“ (8. 2) ist älter als seine Mutter, die Reformgenossenschaft, die hier mit jener sich zu identificiren scheint. Weder in dem Lager der »Hyperorthödoxeu“ noch in dem der .»Hyperfreien“ wird eiu eigentlicher Gegner namhaft gemacht, denn Rabbine!־ Stein, der sich kaum unter die »halbe Orthodoxie“ (8. 59) einreihen lässt, hat nichts gegen den Gebrauch der Confirmation, und nur um den Begriff und die Bedeutung derselben wird gestritten. Als Schildträger der Hyperfreien nennt uns der »Rabbiner“ H., »den Führer de* gebildeten Laien“ (sie), Dr. S. Stern. Auch hier ist nicht die Confirmation, sondern die Glaubens- und Denkfreihe.it Gegenstand der Confroverse. Gegen Stern,s Anuahme von der unbedingten Freiheit des Einzelnen in Bezug auf religiöses Glauben und Thun vindicirt der Verf. dem Judenthuine »feste und unverrückbare Grundlagen“ (S. 45), an denen auch die Glaubens- und Denkfreiheit nicht rütteln dürfe, Glaubenswahrheiten, die der Jude als solcher zwar nicht unfreiwillig zu glauben, aber durch freie Forschung sich anzueignen verpflichtet sei. Also nicht Glaubensaber Erkenntnisszwang hat das Judenthum des Verf., frei wäre die Vernunft in der Bildung ihrer Ueberzeugungen, dennoch aber solle oder müsse sie, freilich auf freiem Wege, zur Annahme des »biblischen und nachbiblischen Glaubensinhaltes“ (t) gelangen.1)] (Kirschstein.) -Der Sambation. Eine Sabbathpredigt, gehalten im Gotteshanse der jüdischen Reformgemeinde zu Berlin (20. Februar 1859), und auf Verlangen dem Druck übergeben. Svo. Berlin, Huber, 1859. (22/ג Sgr.) [574] — — Gebete und Gesänge f. d. Neujahr*- u. Versöhnungs-Fest. Zum Gebrauch f. d. öfFentl. u. häusliche Andacht jüd. Reformgemeinden. 8vo. Berlin, Huber, 1859. (% Thlr.) . [575] 1) Da unser Blatt nicht religiöse Tendenzen verfolgt, so halten wir es nicht für angemessen, unsre ernsten Bedenken gegen die Einführung einer s. g. Confirmation oder Einsegnung in der Synagoge durch den s. g. »Geistlichen“, mit Formulirung von Glaubensartikeln und feierlichen Gelöbnissen (wozu in der That christliche Feiertage sich besser eignen als jüdischeI) hier des Weitern auscinanderzusetzen. Es scheint uns aber die vorliegende Schrift des Reform-Rabbiners gegenüber dem Reform-Layen sehr geeignet, jene Bedenken nur um so mehr zu begründen. Holdheim’s Kritik der Mendelssohn’schen Ansicht von Denk- und Glaubensfreiheit im Judenthum mit ihren Consequenzen z. B. 8. 34, dass »dem Fähtheisten sein Gewissen verbieten müsse, sich in die Gemeinschaft der Monotheisten einzudrängen“, verdiente eine Ausführung zu noch weiteren Consequenzen. — Wir bemerken noch, *dass obige Anzeige bereits seit mehren Monaten in unsren Händen ist. St.

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