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Ha- Meʾasef · 1797-01-01 · Deutsche Zugaben zum siebenten Jahrgange der Ebräischen Zeitschrift (המאסף) der Sammler. (1797) · p. Seite 27

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
כרך השביעי (1797) (1797)
Issue
Deutsche Zugaben zum siebenten Jahrgange der Ebräischen Zeitschrift (המאסף) der Sammler. (1797)
Date
1797-01-01
Page
Seite 27 (sequence 36)
Language
Hebrew, German
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— 27 — Einrichtungen zu machen, und zu unterhalten, als sie dienlich für sich finden, unter Bedingung jedoch, die Ordnung der Gesellschaft und die bürgerliche Polizey nicht zu beeinträchtigen; — also auch anderseits der bürgerlichen Regierung verbietet, solchen Einrichtungen ferner irgend eins Sanction zu verleihen; Decretirt die National - Versammlung: r. Kein Jude soll von einigen Rechten oder Vortheilen ausgesä-lossen werden, die mit dem batavischen Bürgerrechte verknüpft sind, und die sie zu genießen wünschen möchten, unter der Bedingung, daß er alle die Erfordernisse besitze, und alle die Verpflichtungen erfülle, die durch hie allgemeine Constitution von jedem Bürger gefodert werden. 2. Durch ein Eireular-Schreiben sollen die höchsten constituirten Machte her verschiedenen Provinzen und Städte von diesem Decrete benachrichtigt und dabey ermahnt werden: die Wirkung der Grundsätze, auf welchen dasselbe beruht, jeden Juden, der es begehren möchte, genießen zu lassen, in so weit dies vor der Einführung der Constitution geschehen kann, uni) sogleich die Sanction, welche dürch die-vormaligen Provinzial- und Stadt-Re^ gierungen den kirchlichen Einrichtungen der Juden

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